Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Wir verkaufen nur zu diesen Bedingungen – abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung insbesondere dann, wenn die Geschäftsbedingungen des Käufers hiermit in Widerspruch stehen sollten.

  1. Preise: Sämtliche Preise verstehen sich in Euro ab unserem Lager oder ab Lieferwerk nach unserer Wahl, sowie ausschließlich Verpackung. Berechnet werden die bei Auslieferung geltenden und auf den Lieferschein vermerkten Tagespreise, es sei denn, es wurden ausdrücklich andere Preisabsprachen schriftlich festgelegt.
  2. Versand: Alle Sendungen reisen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Wenn keine besondere Versandvorschrift erfolgt, nehmen wir den Versand auf dem günstigsten Wege vor. Versandkosten und Verpackung werden nach Selbstkosten berechnet, letztere kann nicht zurückgenommen werden.
  3. Rücksendungen nehmen wir nur nach vorheriger Vereinbarung an. Dieselben müssen franko, d.h. ohne Kosten für uns, angeliefert werden.
  4. Gutschriften erfolgen nur gegen Entnahme anderer Teile in mindestens gleichem Wert. Wir behalten uns Abzüge für Wertminderung usw. vor.
  5. Zahlung: Siehe Angaben auf Rechnung.
  6. Kreditgewährung bleibt stets in unserem Ermessen. Wir sind berechtigt, Lieferungsverträge aufzuheben, wenn der Käufer mit seinen Zahlungen im Rückstand ist. Bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung oder Konkurs des Käufers, ist unsere Gesamtforderung einschl. der Beiträge evtl. noch laufender Wechsel sofort fällig. Zugleich gelten alle vorgesehenen Rabatte und Sondervergünstigungen als hinfällig. An uns unbekannte Besteller erfolgt die Lieferung gegen Vorauskasse oder Nachnahme.
    Die Annahme von Wechseln oder Schecks behalten wir uns vor. Dieselben werden bei Annahme nur zahlungshalber hereingenommen und gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung. Diskontspesen gehen stets zu Lasten des Käufers.
    Wir übernehmen keine Gewähr für rechtzeitige Beibringung des Protestes. Bei Zielüberschreitungen werden die bei den Großbanken üblichen Zinsen und Kosten berechnet. Zahlungsverzug hat Lieferverzug zur Folge. Zurückhaltung der Zahlung sowie Aufrechnung wegen irgendwelcher Ansprüche des Käufers sind nicht zulässig, wenn damit frühere oder andere Geschäfte betroffen werden. Zahlungen sind nur an uns selbst vorzunehmen, oder an unsere Mitarbeiter, die im Besitz einer gültigen Inkasso-Vollmacht von uns sein müssen.
  7. Sicherungen: Die gelieferte Ware, die nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter veräußert werden darf, bleibt bis zur erfolgten Zahlung unser Eigentum und zwar so lange, bis keinerlei Schulden gegenüber uns, gleichgültig welcher Art, bestehen. An die Stelle der uns gehörenden Ware tritt, wenn diese veräußert wird, der Anspruch gegen den Drittabnehmer, der bis zur Höhe unserer Gesamtforderung schon jetzt als an uns abgetreten gilt. Der Käufer ist zur Einziehung der aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen bis auf Widerruf, spätestens aber bis zum Zahlungsverzug berechtigt. Werden uns nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers herabmindern, so haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und Rückgabe unseres Eigentums oder Sicherstellung zu verlangen. Wird die von uns gelieferte Ware beim Käufer gepfändet, so hat derselbe uns sofort unter Übersendung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls Mitteilung zu machen und dem Dritten gegenüber auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen. Die vorstehenden Vereinbarungen gelten sinngemäß für den Fall der Verbindung, insbesondere Einbau. Wird die gelieferte Ware mit einer anderen Sache derart verbunden, daß sie wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache wird, die als Hauptsache anzusehen ist, so überträgt uns der Käufer schon jetzt quotenmäßiges Miteigentum an der neuen Sache, die der Käufer für uns mit in Verwahrung nimmt.
  8. Gewährleistung: Etwaige Beanstandungen offensichtlicher Mängel müssen sofort nach Erhalt der Ware, spätestens aber nach 8 Tagen schriftlich bei uns erfolgen. Da wir selbst nicht Hersteller sind, können wir uns nur den von den Herstellern gegebenen Garantiebestimmungen anschließen und in die von unseren Lieferwerken gegebenen Gewährleistungen eintreten. Zunächst werden wir den Anspruch des Käufers bei dem jeweiligen Hersteller vertreten und vermitteln. Grundsätzlich gehen alle Versand- und Verpackungs- sowie Aus- und Einbaukosten zu lasten des Bestellers, soweit es sich um einen Kaufmann handelt. Bei Endverbrauchern gilt § 476a BGB. Bei berechtigten Ansprüchen bleibt es uns überlassen, entweder Ersatz unberechnet zu liefern oder den Wert der Ware bzw. einen Teilwert gutzuschreiben. Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden oder entgangenen Gewinn sind stets ausgeschlossen.
    Wegen der vielfältigen technischen Möglichkeiten von Ersatzteilen kann eine Zusicherung von bestimmten Eigenschaften nicht gegeben werden. Jeder Käufer hat daher vor Einbau des Ersatzteiles fachkundig zu prüfen, ob die vorgesehene Funktion durch das Ersatzteil erfüllt werden kann.
  9. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen ist Moers. Anders lautende Bedingungen des Käufers als die vorstehenden sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkannt haben.
  10. Schlußbestimmung: Diese Bedingungen gelten auch für alle Folgegeschäfte, es sei denn, es werden dort abweichende Vereinbarungen schriftlich getroffen. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen. Die unwirksame Bestimmung soll so ersetzt werden, dass der Sinn dieses Vertrages erfüllt werden kann.

01.02.2016

Innotec GmbH & Co. KG, Kamper Straße 54, 47445 Moers